Seitenanfang

Logo KeKoWi- Kein Kohlestrom Wiesbaden

Kein Kohlestrom Wiesbaden

Panoramabild Wiesbaden-Biebrich mit geplantem Kohlekraftwerk Ingelheimer Aue

Toxikologie und Immissionsgrenzwerte

Risikoschwellenwerte werden bereits erreicht, teilweise sogar überschritten.

Ein Toxikologe führt aus: "Bei den aus den Antragsunterlagen für das Kohlekraftwerk ersichtlichen Immissionswerten werden zwar für alle Stoffe die Immissionsgrenzwerte unterschritten, bei einigen Stoffen wie z.B. Quecksilber (0,05 µg/m².d), Cadmium, Thallium (je 0,1 ng/m².d) und Arsen (0,2 ng/m².d) im Staubniederschlag und Benzo(a)pyren (0,03 ng/m³) im Schwebstaub werden aber die Risikoschwellen gerade erreicht. Beim Summenwert der Dioxine und Furane wird der (noch nicht offiziell festgelegte) Risikoschwellenwert von 0,12 pg/m².d im Staubniederschlag um etwa 70% überschritten (0,2475 pg/m².d).

Bei einem Abgasvolumenstrom von 2 900 000 m³/h und einer gemäß Antragsunterlagen geplanten Dioxin-Abgabe von 0,05 ng/m³ (PCDD/PCDF) ergibt sich pro Stunde eine Dioxin-Abgabe von 15000 ng oder 15 µg. Pro Tag sind das 360 µg, und pro Jahr 129,6 mg oder 0,13g Dioxin. In 10 Jahren können sich in der Umgebung bis zu 1,3 g Dioxin ansammeln.

Seit 2004 ist am gleichen Standort bereits eine Müllverbrennungsanlage in Betrieb gegangen, die jährlich bis zu 230 000 Tonnen Haushalts- und Gewerbemüll verbrennt, und die dabei lediglich 0,01 ng/m³ Dioxine /Furane emittieren darf. Diese Dioxin-Emissionen ergeben aufs Jahr hochgerechnet allerdings eine Dioxinbelastung der Umwelt von 138 Milligramm. Die Dioxin-Emissionen des Kohlekraftwerkes würden sich also mit denen der Müllverbrennungsanlage auf über 260 mg jährlich summieren, dabei noch nicht eingerechnet die Dioxin-Deposition, die an Feinstaub gebunden ist.

Als weitere zusätzliche Belastung sei auf die zu erwarteten Stickstoffdioxid-Immissionen eingegangen. Im Zentrum von Wiesbaden wird der Grenzwert für NO2 nach TA-Luft von 40 µg/m³ seit Jahren mit etwa 60 µg/m³ (Standort Ringkirche) weit überschritten. Jede zusätzliche NO2-Immission verschlechtert die Luftsituation im Stadtbereich Wiesbaden derart, dass eine Erhöhung des Erkrankungsrisikos zu befürchten ist. Die durch den Betrieb des Kohlekraftwerks zu erwartende Zusatzimmission von 0,85 g/m³ ist demnach erheblich, auch wenn das so genannte „Irrelevanzkriterium“ nach TA-Luft von 1,2 µg/m³ gerade noch nicht erreicht wird.

Seitenanfang

Toxikologische Aspekte zu den Gesundheitsrisiken

Als Toxikologe ist mir bekannt, dass Dioxin ein neurotoxisches und krebserregendes Gift darstellt, das außerdem umweltstabil ist und sich in der Nahrungskette und im Fettgewebe, darunter auch das Gehirn, anreichert. Der Körper reagiert auf die chronische Aufnahme der polychlorierten Dioxine und Furane mit einer Anreicherung von gefährlichen Metaboliten, so genannten Hydroperoxiden, die vielfältige biochemische, pathogene Prozesse in der Leber, im Immun-, Hormon- und Nervensystem auslösen können. Durch die zusätzlich zu erwartenden Immissionen von Stickoxiden und Feinstaub sowie die im Feinstaub enthaltenen Schwermetalle werden diese Prozesse additiv oder auch synergistisch verstärkt. Auch dieser Aspekt ist bei den gültigen Grenzwerten nicht berücksichtigt.

Nach dem aktuellen Stand der umweltmedizinischen und toxikologischen Fachliteratur können diese biochemischen Prozesse zu chronisch-entzündlichen Multisystem-Erkrankungen führen, zu denen bislang unerklärliche Krankheitsbilder wie das Chronische Erschöpfungssyndrom (CFS), die Multiple Chemikalien-Überempfindlichkeit (MCS), die Fibromyalgie, sowie eine ganze Reihe weiterer chronisch-entzündlicher so genannter „Zivilisationskrankheiten“ wie die verschiedenen Rheuma-Krankheiten, die Arteriosklerose mit den Komplikationen Herzinfarkt und Schlaganfall sowie einige degenerative Krankheiten des Gehirns wie Alzheimer und Parkinson gehören.

All diese neuen Erkenntnisse der pathophysiologischen und epidemiologischen Forschung sind bislang bei der Festlegung der gesetzlich gültigen Grenzwerte nach TA-Luft nicht berücksichtigt. Die Grenzwerte liegen nach diesen Gesichtspunkten weitaus zu hoch, um die Bevölkerung und damit auch meine Gesundheit vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen der zusätzlichen Schadstoff-Emissionen des geplanten Kohlekraftwerkes wirksam zu schützen. Die derzeit gültigen Grenzwerte stellen einen Kompromiss zwischen der technisch möglichen Emissions-Minderung derartiger Anlagen und den toxikologisch ermittelten Schadwirkungen der erwarteten Emissions- und Immissionskonzentrationen dar. Sie berücksichtigen keinesfalls, dass über 50% der Bevölkerung mindestens einen von mehreren Hundert genetischen Defekten im körpereigenen Entgiftungssystem für die Enzyme des Fremdstoff-Metabolismus (so genannte Polymorphismen) besitzt, die zu unterschiedlich erhöhter Überempfindlichkeit gegenüber Chemikalien führen und damit chronisch entzündliche Krankheiten begünstigen.

Die Begründung der Antragsunterlagen, dass das geplante Kohlekraftwerk wegen der Einhaltung dieser gesetzlichen Grenzwerte hinsichtlich seiner Schadstoff-Emissionen unbedenklich sei, ist unzutreffend. Außerdem ist bei der Beurteilung der Folgewirkungen durch das Kraftwerkprojekt die derzeitige Vorbelastung durch Schadstoffemissionen und -Immissionen am gleichen Standort (Müllverbrennungsanlage) sowie durch die Industrieanlagen in der Umgebung (Wi.-Biebrich, Amöneburg, Mainz-Mombach) bei den Antragsunterlagen nicht berücksichtigt. Die Beurteilung der gesundheitsrelevanten Folgewirkungen der zu erwartenden Schadstoff-Emissionen und -Immissionen in den Antragsunterlagen ist damit unvollständig und irrelevant."

Kontakt zum Autor über KeKoWi.

Seitenanfang