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Kein Kohlestrom Wiesbaden

Panoramabild Wiesbaden-Biebrich mit geplantem Kohlekraftwerk Ingelheimer Aue

Biomasse-Heizkraftwerk Wiesbaden-Biebrich

BImSchV-Erörterungstermin am 05.10.11

Die Offenlage- und Einwendefristen zum geplanten Biomasse-Kraftwerk der ESWE in Wiesbaden sind abgelaufen.

Der öffentliche Erörterungstermin fand statt am 5.10. und 06.10.2011 im Bürgersaal der Galatea-Anlage in Wiesbaden Biebrich.

Mit Unterstützung von Herrn Dipl.-Ing. P.Gebhardt (Umweltschutztechnik) fand über zwei Tage ein reger Austausch der aus unserer Sicht erforderlichen Nachbesserungen des Projekts mit dem kommunalen Vorhabensträger ESWE und der Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) statt.

Wir Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass unsere konstruktiven und wirtschaftlich vertretbaren Vorschläge auf dem Weg zu einer weitgehend sauberen Anlage Eingang in den Genehmigungsbescheid finden.
Die Nachbesserungen werden umso dringlicher, da das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit seiner Entscheidung vom 10.10.2011 das Land Hessen zu zeitnahen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Wiesbaden verurteilt hat. Nach Erhalt und Prüfung werden wir weiter berichten.

Die fristgerecht vorgebrachte Einwendung unserer Bürgerinitiative KeKoWi finden Sie hier (PDF 1,53 Mb).


ESWE, ELW und Knettenbrech+Gurdulic
planen ein neues Biomasse-Heizkraftwerk

Ein Konsortium aus ESWE, den Entsorgungsbetrieben ELW und dem Entsorger Knettenbrech+Gurdulic Service planen die Errichtung und den Betrieb eines Biomasse-Heizkraftwerks nahe der Abfalldeponie in Wiesbaden-Biebrich.
In einem Energiekonzept für Mainz werden ebenfalls mehrere Biomasse-Heizkraftwerke angedacht.

Nach dem einstweiligen Einfrieren des Kohleheizkraftwerks KHKW auf der Ingelheimer Aue stellt sich die Frage nach energiepolitischen Alternativkonzepten, zu denen selbstverständlich auch Anlagen wie die hier geplante zur Altholzverbrennung gehören. Diese lehnen wir nicht prinzipiell ab. Ein bedingungsloses Befürworten jedoch, welches vermeidbare Risiken ausblendet, wäre ebenso verfehlt.

KeKoWi bekennt sich ausdrücklich zu jenen Formen der Energieerzeugung, die nicht auf fossile Brennstoffe zurückgreifen, möchte am Beispiel des von ESWE am 07.10.09 erstmals vorgestellten Projekts jedoch mithelfen, eine aus dem Ringen um das KHKW bekannte Konfrontation zu vermeiden, indem wir rechtzeitig die Vorschläge und Bedenken kritischer Bürgerinnen und Bürger artikulieren, durch deren Beachtung die notwendige öffentliche Akzeptanz des Vorhabens und sein Umweltnutzen deutlich gesteigert werden kann. Zudem bekäme Wiesbaden dann ein wirkliches und vorzeigbares Prestigeobjekt auf dem Weg hin zur Versorgung mit Erneuerbaren Energien.

Was ist nach derzeitigem Stand geplant:

  • Biomasse-Heizkraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 46 MW
  • 10 MW elektrische Leistung > 55.000 MWh Strom
  • 24 MW thermische Leistung > 151.000 MWh Wärme
    (entspricht ca. 2,36% des derzeitigen Wärme- und Strombedarfs der LH Wiesbaden)
  • ausgelegt als Grundlastkraftwerk mit 7.600 Volllaststunden/Jahr
  • Befeuerung mit teils hochbelastetem Altholz der Klassen AI bis AIV
  • Brennstoffbedarf ca. 90.000 Tonnen Altholz/Jahr
  • Wirbelschicht- oder Rostfeuerung
  • Anlieferung per Straße mit LKW's im Verbund mit Sortieranlage/ELW/Knettenbrech+Gurdulic
  • 37m hohes Kesselhaus mit 46m hohem Schornstein auf der Deponieanhöhe in WI-Biebrich
  • Baubeginn 2011, Inbetriebnahme 2012
  • Genehmigung nach 17.BImSchV, objektbezogener Bebauungsplan notwendig
  • Hochbelastete A3/A4-Althölzer gelten nicht als Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung. Deshalb erfolgt keine Förderung nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energie (EEG)

Beratung in den Ortbeiräten und der StVV:

Der Ortbeirat Mainz-Amöneburg befasst sich u.a. mit dem Thema Biomasse-Kraftwerk in der Sitzung am 09.11.2010, die Ortsbeirat Wiesbaden-Biebrich am 16.11.2010. Bis dahin sollte auch die Stellungnahme des Stadtplanungsamts Wiesbaden zu den Einwänden der Bürgerinnen und Bürger sowie der 'Träger öffentlicher Belange' vorliegen.

Die Stadtverordnetenversammlung soll voraussichtlich am 16.12.2010 über den objektbezogenen Bebauungsplan abstimmen, wenngleich bereits im Vorfeld aus unserer Sicht unzureichende Vorfestlegungen im Umweltausschuss am 26.10.2010 getroffen wurden.
Den Wortlaut des mit Stimmen von CDU/SPD/FDP beschlossenen Antrags aus dem Umweltausschuss finden Sie hier.
Die Stadtverordnetenversammlung will am 11.11.2010 darüber beraten.

Bewertung des Projekts

Stellungnahme des Umweltsachverständigen Dipl.-Ing. P.Gebhardt zum Projekt:
Das unabhängige Ingenieurbüro für Umwelttechnik unter Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Peter Gebhardt hat im Auftrag der BLW-Fraktion eine Bewertung des seitens ESWE vorgelegten Projektes vorgenommen und fordert im Kern unabdingbare und bezahlbare Nachbesserungen, will man das Kraftwerk in der hiesigen hochbelasteten Metropolregion Wiesbaden/Mainz realisieren.
Gutachtliche Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Biomasse-Heizkraftwerk in den Ortsbezirken Biebrich und Amöneburg der Stadt Wiesbaden

KeKoWi- Positionspapier - Was wollen wir?
Das KeKoWi-Positionspapier zum geplanten Biomasse-Heizkraftwerk der ESWE in Wiesbaden wird stetig weiterentwickelt, die aktuelleste Version steht hier als PDF-Datei zum Download bereit.
Eingaben oder Anregungen sind stets willkommen:
KeKoWi- Positionspapier zum geplanten Biomasse-Heizkraftwerk der ESWE
(Stand: 09.11.2010, PDF 1,4 Mb)

Zum Brennstoff 'Altholz' - Schadstoffbelastung

Die Zuordnung der verwendenten Althölzer richtet sich nach der Altholzverordnung, zuletzt geändert in 2006 (PDF-Datei 54 Kb).
Prinzipiell werden hierbei die Altholzklassen AI (naturbelassen) bis AIV (höchst belastet) unterschieden.

Nach derzeitiger Planung sollen bis zu 70% der hier zu verbrennenden Hölzer den höchstbelasteten Kategorien AIII und AIV entstammen. Nach den Ausführungen der Projektplaner soll die BImSchV-Genehmigung sogar auf der Verbrennung von 100% höchstbelasteter AIV-Hölzer beruhen, die entstehenden Schadstoffemissionen wären ebenso wie die regionalen Immissionen entsprechend hoch.

Nach einem Gutachten des Sachverständigen Peter Gebhardt ist die Verbrennung von Material der hoch belasteten Altholzkategorien AIII und AIV im Hinblick auf die hierbei entstehende Schadstoffbelastung der Umwelt mit den Emissionen von Müllheizkraftwerken gleichzusetzen (KGV-Rundbrief 2+3/2001 des Ökoinstituts e.V.(PDF-Datei 250 Kb)).

Das belastete Altholz wird aus dem Bundesgebiet zur Verbrennung nach Wiesbaden 'importiert', jüngst hat Knettenbrech+Gurdulic z.B. die gesamte Sperrmüllentsorgung der Stadt Stuttgart übernommen.

Geforderte Maßnahmen zu Schutz der Bevölkerung

Einbinden in eine regional abgestimmte Planung zur zukünftigen Energieversorgung des Ballungszentrums Wiesbaden Mainz
Es fällt der BI momentan schwer, hinter verschiedenen Einzelentscheidungen und widersprüchlichen Meinungsäußerungen der Vertreter von Stadt- und Kraftwerken in Mainz und Wiesbaden eine konsistente Gesamtplanung zu erkennen:
Nach unserer Kenntnis ist nicht nur in Wiesbaden, sondern zeitgleich auch in Mainz der Neubau eines oder mehrerer Biomasseheizkraftwerke und anderer Anlagen (s.u.) geplant.
Zugleich erklärt Herr Höhne von den Mainzer Stadtwerken zum wiederholten Male, dass das Projekt Kohlekraftwerk nicht etwa endgültig aufgegeben, sondern lediglich durch politische Umstände derzeit nicht realisierbar sei, aber weiter ein mögliches, ja erwünschtes Szenario darstelle.
In dieser Situation fällt es uns schwer, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, warum man ein ebenfalls nicht unkritisches Projekt wie das Wiesbadener Biomassekraftwerk befürworten soll, wenn das dahinter stehende Gesamtkonzept in sich unverständlich und intransparent bleibt.

Müllentsorgungskapitale Wiesbaden-Mainz?
Weiterhin will nach unseren Informationen die Stadt Mainz über einen neu zu gründenden Zweckverband mit dem Kreis Mainz-Bingen die dortige Abfallentsorgung übernehmen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der dann zusätzlich anfallende Müll aus dem Kreis im bestehenden Müllheizkraftwerk Mainz mit entsprechenden zusätzlichen Emissionen verbrannt werden soll. Schon jetzt ist die neue dritte Linie nicht ausgelastet und verbrennt einem Fernsehbericht zufolge Müll aus Neapel/Italien.
Die Mainzer Rheinzeitung brachte im Februar 2010 einen Artikel, nach dem an der Kläranlage Mainz-Mombach in Zusammenarbeit mit Kaiserslautern eine Klärschlammverbrennungsanlage errichtet werden soll. Das Projekt wurde am 17.08.2010 im Ortsbeirat MZ-Mombach öffentlich vorgestellt. Die geplante Klärschlammverbrennnung 'zur Eigenentsorgung' in Mainz-Mombach gestaltet sich derart, dass von den benötigten 34.950 t/a über 80% des dort verbrannten Klärschlamms (=28.850 t/a) überregional importiert werden sollen, lediglich 6.100 t/a kommen aus Mainz.
Im Jahr 2009 wurden lt. Umweltbundesamt 7,6 Millionen Tonnen zustimmungspflichtigen Mülls nach Deutschland eingeführt, darunter behandeltes Altholz. Damit stieg die Abfall-Einfuhr auf einen neuen Höchstwert, in Deutschland gibt es Verbrennungsüberkapazitäten.
Soll unsere Region Mainz/Wiesbaden trotz der zweifelsohne bestehenden hohen Vorbelastung wirklich zur Müllentsorgungskapitale auch für andere Kommunen oder Länder ausgebaut werden?

Gesamtbelastungsstudie
Zunächst ist ein über die Umweltverträglichkeitsprüfung hinaus gehendes unabhängiges Gutachten über die bereits heute vorhandene kumulative Luftschadstoff-Gesamtbelastung der Region Wiesbaden/Mainz zu erstellen, um zu überprüfen, ob hier die Inbetriebnahme eines weiteren Emittenten selbst bei Einhaltung aller Grenzwerte der Einzelanlage und in Anbetracht der sich seitens der EU-Richtlinien weiter verschärfenden Grenzwerte geraten erscheint.
Das spätere Genehmigungsverfahren nach 17.BImSchV ist hierzu nur sehr bedingt geeignet, da hier lediglich die Emissionen der einen zu genehmigenden Anlage anhand der aktuell geltenden gesetzlichen Grenzwerte geprüft werden; eine Betrachtung der kumulativen regionalen Immissionen unter Berücksichtigung bereits vorhandener Belastungen hingegen unterbleibt.
Mehrere Betriebe mit isoliert betrachtet 'irrelevanten' Emissionen können in der Summe für die Bevölkerung sehr schnell relevant werden, für Stoffe wie die emittierten Dioxine und Furane beispielsweise existieren gar keine Risikoschwellenwerte, da diese bei Auftreten per definitionem als potentiell kanzerogen (=krebserzeugend) einzustufen sind.

Hinweis: Der Endbericht zur "Ausbreitungsrechnungen für den Ballungsraum Rhein-Main als Beitrag zur Ursachenanalyse für den Luftreinhalteplan Rhein-Main" (PDF-Datei 3,6 Mb) für das HLUG wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Das Ergebnis wird diskutiert, inhaltlich wird die Studie in der Presse seitens der Frankfurter Umweltdezernentin Rottmann bereits in Frage gestellt. Auch für Wiesbaden gibt es keinen Referenzpunkt im bevölkerungsreichsten Stadtteil mit industrieller Belastung, WI-Biebrich.....
Unabhängig davon wird eine hohe Vorlastung der Region mit Stickoxiden NOx und Feinstaub dokumentiert. Die Werte liegen teils höher als bislang mit der Messstation 'Ringkirche' gezeigt.
In diesem Gutachten wird der Anteil der Industrie (und somit auch zukünftig einer Biomasseanlage) in der Region an den Luftschadstoffen mit 4% angegeben. Hier in Wiesbaden/Mainz liegt dieser Prozentsatz bei über 20% (!). Damit ist die Industrie eine gewichtige Quelle von Luftschadstoffen, eine Emissionsvermeidung hat oberste Priorität.

Effektive, bestmögliche Filterung
Sollten unabhängige Gutachter bei validem Studiendesign eine zusätzliche Anlage trotz Vorbelastung nicht gänzlich ablehnen, ist bei der zu errichtenden Anlage darauf zu achten, dass die Filteranlage dem jeweils neuesten sowie besten und nicht nur dem gerade noch zulässigen Stand der Technik entspricht, zumal die Verbrennungsanlage BMHKW WI-Biebrich in einer der Frischluftschneisen der Landeshauptstadt lokalisiert wäre.
Da nach dem Gutachten des Sachverständigen Peter Gebhardt die Verbrennung von Material der hoch belasteten Altholzkategorien AIII und AIV im Hinblick auf die hierbei entstehende Schadstoffbelastung mit Müllheizkraftwerken gleichgesetzt werden muss, ist gerade beim Betrieb einer Anlage in einer dicht besiedelten Metropolregion wie Wiesbaden/Mainz auch ein entsprechender Standard für die Filteranlagen vorzuschreiben.
Bei der Vorstellung des Projekts führte der Vorhabensträger aus, dass lediglich trockene Filterverfahren mit Aktivkohleeindüsung und Gewebefilter zum Einhalten der gesetzlichen Grenzwerte geplant sind.
Diese Filtertechnik mitten in einer höchst vorbelasteten Metropolregion ist unzureichend, diese Filtertechnik soll vor allem Feinstaub PM10 herausfiltern.
Aus medizinisch unbestrittener Sicht gefährlicher und kleiner allerdings ist Feinstaub PM2,5, da lungenalveolen- und blutgängig.
Gewebefilter wie geplant können nach unserem Kenntnisstand PM2,5 maximal zu 20% herausfiltern, 80% landen in der Atmosphäre. Der Gesundheitsgefährdung durch PM2,5 trägt auch die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) Rechnung, in der ab 2010 Richtwerte zu PM2,5 eingeführt werden. In den USA existiert bereits seit 2002 ein noch strengerer Grenzwert von 15 µg/m3 für PM2,5. Die 'Air Quality Guidelines' der Weltgesundheitsorganisation WHO empfehlen noch niedrigere Grenzwerte für PM10 und PM2,5.
Die deutlich effektivere mehrstufige nasse Rauchgaswäsche wie z.B. bei Müllkraftwerken üblich sei trotz vergleichbarer Emissionen und trotz unbestritten hoher regionaler Vorbelastung nicht geplant.
Wir halten demgegenüber fest:
Die Mehrausgaben für hochpotente, modernste Filteranlagen wie z.B. eine mehrstufige nasse Rauchgaswäsche mit SCR-Katalyse für NOx zahlen sich für den vorbeugenden Gesundheitsschutz und die Akzeptanz des Vorhabens aus. Hier darf nicht am falschen Fleck gespart werden!

Beschränkung der Verwendung höchst belasteter Brennstoffe
Nach derzeitiger Planung sollen bis zu 70% der hier zu verbrennenden Hölzer den höchstbelasteten Kategorien AIII und AIV entstammen.
Nach den Ausführungen der Projektplaner soll die BImSchV-Genehmigung sogar auf der Verbrennung von 100% höchstbelasteter AIV-Hölzer beruhen.
Deshalb muss die Menge höchst belasteter Brennstoffe durch eindeutige Mengen-Obergrenzen beschränkt werden, auf eine Verbrennung höchstbelasteter AIV-Hölzern muß gänzlich verzichtet werden.
Diese können in vorhandenen und dafür ausgestatteten Anlagen wie z.B. der Müllverbrennung auf der Ingelheimer Aue bei höheren Verbrennungstemperaturen und besserer Filterung entsorgt werden.

Wirtschaftlichkeit der Anlage
Immer wieder hört man seitens des Vorhabensträgers ESWE, ein Holzkraftwerk wie das hier geplante sei ohne die Verbrennung von AIV-Hölzern nicht wirtschaftlich zu betreiben.
Richtig ist, dass für Altholz ein Markt besteht, auf dem für niedrig belastetes Holz von den Kraftwerksbetreibern die höchsten Preise zu zahlen ist; höchstbelastetes AIV-Holz hingegen ist billig, teilweise wird von den Entsorgern für die Abnahme sogar bezahlt (!).
Das Holzkraftwerk in Flörsheim-Wicker (AIII-Verbrennung) verbrennt seit Jahren nur Hölzer bis zur Schadstoffklasse AIII und läßt sich damit offensichtlich wirtschaftlich betreiben.
Aus Sicht unserer BI sollte der Schutz der Bevölkerung vor noch mehr Emissionen in einer schon jetzt hochbelasteten Region deutlich über dem Interesse an einem maximal möglichen Profit der Anlage stehen!

Anlieferverkehr, benachbarte Kraftwerke
Die nächst erreichbaren Biomassekraftwerke vergleichbarer Kapazität befinden sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort in Wiesbaden-Biebrich (Fa. InfraServ, AIV-Verbrennung) bzw. in Flörsheim-Wicker, AIII-Verbrennung). Ist eine Kapazitätserweiterung und Modernisierung dieser bestehenden Kraftwerke mit Nachrüstung hocheffizienter Filteranlagen nicht sogar günstiger sowie landschafts- und umweltschonender als der Neubau eines BMHKWs?
Es stellt sich zudem die Frage, warum ein weiteres Biomasse-Kraftwerk errichtet werden soll, wenn schon jetzt der in der Region vorhanden Brennstoff dafür nicht ausreicht und z.B aus Stuttgart importiert werden muß. Die Abhängigkeit vom Transport und dessen Ökobilanz auf den ohnehin überlasteten Straßen muß deshalb berücksichtigt werden.

Den Vorhabensträger überzeugen, die Bevölkerung mitnehmen

Wie wir erfahren haben, wird im Zusammenhang mit dem zu erstellenden objektbezogenen Bebauungsplan ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger ESWE geschlossen, der präzise Auflagen z.B. zur Filtertechnik, zum Lieferweg und einer Beschränkung der täglichen LKW-Fuhren oder auch zu den jeweils zu verfeuernden Holzklassen enthalten kann.
In diesem Vertrag können auch Auflagen gemacht werden, die nicht durch das BImSchG-Verfahren allein begründet werden können, aber den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen würden.
Der Abschluss dieses Durchführungsvertrages ist zwingende Voraussetzung vor Beschluss des Bebauungsplans. Es wäre wichtig, bereits vor Einbringen der Vorlage im Stadtparlament (Herbst 2010?) hier wichtige Eckpunkte festzulegen.

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